Präambel
Die Gostnorm AG beitreibt unter den Domains www.versand-office.de, www.versandoffice.de, www.rückversand.de und www.rueckversand.de einen Onlineservice für Paketversand und die Abwicklung von Retouren.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Gostnorm und dem Empfehlungsgeber beim Versand von Paketen und Retouren. Der Empfehlungsgeber ist ein selbständiger Unternehmer und wird seinen Kunden empfehlen den Versand seiner Pakete über die Webseiten der Gostnorm AG abzuwickeln. Im Gegenzug wird die Gostnorm die den Empfehlungsgeber dafür honorieren und eine Vermittlungsprovision auszahlen.
§ 2. Vertragsgegenstand und Leistungen von Gostnorm
- 1. Die Gostnorm hat für den Empfehlungsgeber die Möglichkeit geschaffen die Leistungen der Gostnorm zu empfehlen und dafür bei jedem Versand, den der Empfohlene durchführt, eine Provision zu erhalten. Gostnorm richtet dem Empfehlungsgeber einen geschlossenen Loginbereich ein wo er seine Daten verwalten kann.
- 2. Damit der Empfehlungsgeber dieses System nutzen kann muss er sich unter der Webadresse www.versand-office.de/..Irgenwas registrieren, ein Benutzerkonto anlegen und seine betriebsbezogenen Daten hinterlegen. Um später eine Auszahlung der Provision zu erhalten hat der Händler auch seine Steuernummer einzugeben und auszuwählen ob er unter die Kleingewerberegelung nach §19 (I) UStG fällt. Sollte dies der Fall sein, wird ihm die Vergütung ohne USt. ausgezahlt, für Alle anderen wird der Betrag netto ausgewiesen und zzgl. der gesetzlichen USt. ausgezahlt.
- 3. Nach erfolgreichen Registrierung und Freischaltung des Accounts erhält der Empfehlungsgeber einen individuellen Link, den er nach eigenem Ermessen überall verbreiten darf. Darüberhinaus hat die Gostnorm eine Möglichkeit geschaffen, mit welcher der Empfehlungsgeber Einladungen versenden kann. Dabei wird er den jeweiligen Namen, E-Mailadresse und Text eingeben. Durch klicken auf Senden wird die Einladung versendet. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit den persönlichen Link über die sozialen Netzwerke zu teilen. Diese sind zurzeit Facebook, twitter, Google+, Pinterest und Tinder. Gostnorm kann die Liste nach eigenem Ermessen beliebig erweitern und reduzieren, der Empfehlungsgeber hat hierauf kein Mitbestimmungsrecht.
- 4. Sobald jemand über diesen Link auf die Seite der Gostnorm kommt wird bei dem Besucher ein Cookie gesetzt. Dieser Cookie ist wird für 30 Tage auf dem Computer gespeichert. Sollte in dieser Zeit eine Bestellung erfolgen wird der Eingeladene zur Statistik des Empfehlungsgebers hinzugefügt und für jeden Versand denn der Eingeladene durchführt ein Provision ausgezahlt. Falls der Eingeladene innerhalb der 30 Tage keine Bestellung durchführen wird oder den Cookie löschen sollte kann keine Provision gezahlt werden. Nach Ablauf der 30 Tagefrist nach dem letzten Besuch, sofern es der erste war kann Gostnorm keine Provision mehr gutschreiben.
§ 3. Versand und Zustellung
- 1. Gostnorm befördert die Sendungen nicht selber, sondern beauftragt ein Speditions-, Transport- oder Express-Dienstleistungsunternehmen mit der Beförderung der Sendungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Beförderungsleistungen regeln die Standard-AGB zu welchen diese Zusatzvereinbarung Anwendung findet.
- 2. Dabei hat wählt der Eingeladene ob er ein Paket in einem der vorgeschriebenen Paketshop das Paket aufgibt oder eine Abholung vereinbart genauso wie hoch das Versandvolumen ist, welches er sich kauft.
- 3. Das Versandvolumen wird dem Empfohlenen im Account gutgeschrieben und ist auf unbestimmte Zeit gültig.
§ 4. Vergütung für den Empfehlungsgeber und Auszahlung
- 1. Gostnorm vergüten dem Empfehlungsgeber jedes Paket das nachweislich über seine Empfehlung versendet wird. Dazu setzt Gostnorm Cookies ein. Diese werden auf dem Computer des Empfohlenen gespeichert siehe dazu §2. Abs. 4 dieser Vereinbarung.
- 2. Der jeweilige Provisionssatz ist im Onlinesystem der Gostnorm einsehbar. Um eine Auszahlung der Provision zu veranlassen, muss der Empfehlungsgeber in seinen Account den Button „auszahlen“ klicken. Dann wird die Gutschrift geniert und der Guthabenbetrag dem angegeben Konto gutgeschrieben. Die Gostnorm zahlt die Vergütungen immer am letzten Arbeitstag eines Quartals aus. Der kleinste Betrag der ausgezahlt werden kann beträgt 50,-
- 3. Die Verrechnung der Provision auf anfallenden Paketversand des Empfehlungsgebers ist ebenfalls möglich. Sobald der Empfehlungsgeber ein Guthaben im System aufweist wird ihm im Warenkorb die Möglichkeit gezeigt das Guthaben für den Paketversand einzusetzen. Sollte der Provisionsbetrag geringer sein als die Höhe des Warenkorbs so reduziert sich der Preis für den Paketversand. Sollte der Betrag der Provision höher sein als der Betrag im Warenkorb so kann der Warenkorb vollständig vom Guthaben beglichen werde.
§ 5. Sonstige Regelungen
- 1. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Empfehlungsgeber und Gostnorm gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
- 2. Heinsberg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Empfehlungsgeber und der Gostnorm; gleiches gilt, wenn der Kunde bei Auftragserteilung an Gostnorm keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- 3. Ist eine Bestimmung dieser Zusatzvereinbarung zu den AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
Stand 11.2015